Noch vor dem Sommer möchte die VP-FP-Regierung einen Gesetzesentwurf zu einem Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen vorlegen. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
1.) Das geplante Kopftuchverbot soll an österreichischen Kindergärten und Volksschulen gelten. Um ein Verbot der jüdischen Kippa oder des Sikhs-Turban zu vermeiden, arbeitet die Regierung an einem so genannten „Kinderschutzgesetz“, das ausschließlich die islamische Kopfbedeckung betrifft.
2.) Die Regierung begründet den Gesetzesvorstoß mit dem Schutz junger Mädchen vor der „Entwicklung einer Parallelgesellschaft“ und einer „möglichen Diskriminierung“.
3.) In einem Kurzgutachten argumentiert der Verfassungsdienst, das ein solches Verbot zwar möglich wäre, jedoch alle religiösen Kopfbedeckungen einbeziehen müsste.
4.) Teile eines möglichen Gesetzes, insbesondere das Verbot in Kindergärten, müsste durch eine Verfassungsmehrheit abgesegnet werden. Dies ist nur mit Stimmen der SPÖ oder der NEOS möglich. Beide Parteien signalisieren Gesprächsbereitschaft.
5.) Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) stellt sich vehement gegen ein solches Verbot. Zudem hatte die IGGiÖ mögliche juristische Schritte angekündigt. Nach einem Treffen mit Bundeskanzler Kurz (ÖVP) relativierte Olgun einen Gang vor den Verfassungsgerichtshof.
6.) In einer Stellungnahme kritisiert die Präsidentin der katholischen Frauenorden Österreichs – Schwester Beatrix Mayrhofer – das Vorgehen: „Ich bin dagegen, dass sich der Staat hier einmischt“. Neben einigen kritischen kirchlichen Stimmen, gibt es jedoch auch Meinungen für ein mögliches Verbot.