In jüngster Vergangenheit hob die regierende AKP zunehmend die Beschränkungen für Kopftuch-tragende Frauen im öffentlichen Sektor zurück. Seit der Staatsgründung der Republik Türkei war die islamische Bedeckung ein Dorn im Auge vieler laizistischer und säkularer Kräfte.
Nun schrieb eine Richterin in Istanbul Geschichte: Erstmals leitete eine bedeckte Frau ein offizielles Verfahren. Über den genauen Fall sind keine Einzelheiten bekannt. In den sozialen Medien zeigten sich unterschiedliche Reaktionen. Neben großer Freude über das Ende einer jahrzehntelangen Diskriminierung, sprachen andere vom „Scharia-Gericht“.
Das Trageverbot wurde bereits kurz vor den Parlamentswahlen im Juni durch das höchste juristische Organ der Türkei aufgehoben. Obwohl der Hijab an Universitäten, Schulen und Staatseinrichtungen mittlerweile erlaubt ist, gilt das Verbot weiterhin für Militärs und Sicherheitspersonal.