Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ermöglicht Unternehmen ein Kopftuchverbot für seine Mitarbeiterinnen durchzusetzen.
Voraussetzung ist ein generelles Verbot von religiösen Symbolen im Unternehmen. Beschwerden von Kundinnen und Kunden seien keine rechtmäßige Voraussetzung für ein derartiges Verbot. Grund für das Urteil ist die Klage einer Muslimin, die nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rezeptionistin gekündigt wurde, da sie das Kopftuch in der Arbeit tragen wollte.