Kopftuchverbot

Ministerium: Freiwilliges Kopftuchtragen ist „rebellischer Akt“

Das österreichische Bildungsministerium veröffentlicht mit dem Grundsatzerlass „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ einen neuen Orientierungsrahmen für den Schulunterricht. Das Rundschreiben, das an öffentliche Schulen ergeht, beschäftigt sich mit der Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und den „Abbau von kulturell tradierten Geschlechterstereotypen und patriarchalen Rollenzuweisungen“.

Letzteres kritisiert die Bildungswissenschaftlerin Susanne Tschida im Interview mit derStandard.at. Sie warnt davor, Ungleichbehandlung an einer bestimmten Religion oder Kultur festzumachen. Es sei ein Bildungsproblem,kein kulturelles.

Kopftuch im Mittelpunkt

Dem Thema Kopftuch ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Das freiwillige Tragen wird dabei lediglich im Zusammenhang mit einem „rebellischen Akt“erwähnt. So heißt es:

„Einerseits sind Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen (egal,ob durch familiären Druck, Zwang oder freiwillig etwa im Sinne eines rebellischen Aktes) vor abwertenden Kommentaren bzw. vor Diskriminierung zuschützen.“

Der Rest des Kapitels beschäftigt sich mit dem vermeintlichen Mobbing muslimischer Schüler gegenüber Mädchen, die sich nicht „ehrenhaft“verhalten sowie einem sensibilisierten Vorgehen gegen Eltern, die ihre Töchter zum Tragen des Kopftuchs zwingen. Maßnahmen oder Vorschläge, um Islamophobie in Schulen zu begegnen, bleiben aus.

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