MJÖ gewinnt Verfahren gegen Heute.at

MJÖ gewinnt Verfahren gegen Heute.at

Nach einem mehrmonatigen Verfahren ist das Medienportal Heute.at wegen Falschberichterstattung zu einem hohen Bußgeld verurteilt worden.

Anlass für die Klage der Muslimischen Jugend Österreich (MJÖ) war der journalistische Vorwurf, wonach die Jugendorganisation dem österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen eine „verbale Falle“ gestellt haben soll.

Im Rahmen einer Debatte mit SchülerInnen über die Zukunft der EU, äußerte sich Van der Bellen mit folgenden Worten: „Es ist das Recht der Frau, sich zu kleiden, wie auch immer sie möchte. Das ist meine Meinung dazu. Im Übrigen nicht nur die muslimische Frau, jede Frau kann ein Kopftuch tragen.“ Und weiter: „Und wenn das so weitergeht bei dieser tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, wo wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen. Alle, als Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun.“

Heute.at warf der fragestellenden Schülerin vor, im Auftrag der MJÖ zu handeln und stellte die Jugendorganisation in die Nähe des Islamismus. Nachdem bereits das Oberlandesgericht in erster Instanz das Medienunternehmen verurteilte, ging diese in Berufung. Vergangene Woche bestätigte das Landesgericht für Strafsachen Wien das rechtskräftige Urteil.

Das außergewöhnlich hohe Bußgeld verhängte die Richterin mit dem Verweis auf die „seit vielen Jahren an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen“.

In einer Stellungnahme zeigte sich Bundesvorsitzende Nermina Mumic erfreut: „Unser Vertrauen in den Rechtsstaat wurde damit ein weiteres Mal bestätigt. Es bestärkt uns auch in unserem Engagement für ein Österreich ohne Hetze, Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie und jede andere Form von Menschenfeindlichkeit.“

Einen Teil der zu ersetzenden Verfahrenskosten spendet die Jugendorganisation dem Projekt „MuslimInnen gegen Antisemitismus“ und einer Reise für Jugendliche in das ehemalige Konzentrationslager in Auschwitz.

Korrektur: Wir musste an diesem Artikel eine Korrektur vornehmen, da Alexander Van der Bellen zum Zeitpunkt bereits Bundespräsident war. Wir bitten dies zu entschuldigen!

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